Was kostet ein Hörgerät?
Über die Jahre haben Hörgeräte an Größe und Gewicht abgenommen und sind zeitgleich zu wahren Technologiewundern herangewachsen. Je kleiner die Hörsysteme wurden, desto komfortabler wurde das Tragen für den Nutzer. Doch was übernimmt die Krankenkasse beim Gerätekauf?
Die Leistungsfähigkeit verdanken die modernen Hörgeräte digitaler Technik, die auch Sprachverstehen in schwierigen Hörsituationen ermöglicht, eine nahtlose Verknüpfung mit Fernsehern, Handys und mp3-Playern ist heute schon in vielen Systemen serienmäßig inbegriffen.
Der Gesetzgeber hat den gesetzlichen Krankenkassen eine Vorgabe zur Kostenübernahme gemacht, um Sie beim Kauf eines Hörgerätes finanziell zu entlasten. Jeder gesetzlich Versicherte hat daher ein Anrecht auf Zuzahlung beim Kauf seines Hörsystems. Die Zuzahlungssumme für ein Hörgerät liegt je nach Krankenkasse bei ca. 700,00 €.
Sind Sie in einer privaten Krankenkasse versichert, werden Sie ebenfalls finanziell beim Hörgerätekauf entlastet, jedoch ist die Zuzahlung individuell vertraglich geregelt und weicht damit vom Weg gesetzlich Versicherter ab.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme der Krankenkasse ist die Vorlage einer durch den HNO-Arzt ausgestellten Hörgeräteverordnung.
Technologiestufe und Zubehör
Die Preise eines Hörgerätes variieren selbstverständlich je nach Ausstattung und Sonderausstattung, Technologiestufe und Zubehör – unabhängig vom jeweiligen Hersteller.
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf zuzahlungsfreie Hörgeräte bis auf die gesetzliche Zuzahlung von 10 € je Gerät, d.h. Hörsysteme, deren Kosten vollständig durch die Krankenkasse getragen werden.
Durch den mittlerweile technisch sehr hohen Standard sind selbstverständlich auch mit eigenanteilsfreien Hörsystemen sehr gute Hörerfolge zu erzielen. Ein besseres Sprachverstehen ist auch durch diese einfachen Einstiegsmodelle im Rahmen des gesetzlichen Krankenkassen-Budgets gewährleistet; bei Geräten, deren Kosten über den Festbetrag hinausgehen, haben Sie zusätzlich jedoch die Möglichkeit, weitere hilfreiche Zusatzfunktionen zu nutzen, insbes. Richtmikrofonsysteme, Störschallunterdrückung und Bluetooth-Verbindungsfähigkeit. Des Weiteren verfügen höherwertige Geräte über Zubehör wie z.B. Fernbedienung, Fernsehadapter, Telefonadapter usw. Durch diese technischen Zusatzfunktionen kann Ihr Hörkomfort besonders in geräuschvoller Umgebung nochmals erheblich verbessert werden.
Gerne informieren und beraten wir Sie in unseren Fachgeschäften über die für Sie bestmögliche Versorgung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche.
Bevor Sie sich für ein Hörsystem entscheiden, egal aus welcher Preisklasse, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, verschiedenste Geräte unverbindlich in Ihrem privaten Umfeld zu testen.